Betriebliche Altersversorgung: Wann unterliegen Auszahlungen der Fünftel-Regelungen des EStG?
von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
Wann unterliegen Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der günstigen Fünftel-Regelung nach § 34 EStG? Diese Frage erhitzt immer noch die Gemüter und beschäftigt die Gerichte. Die Finanzverwaltung ist sich einig: Bei Kapitalleistungen in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse darf sie angewandt werden, in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds nicht.
Quelle: WISO SSP 12/2022