Beim BFH: Mindern Garagenkosten bei Dienstwagen mit Ein-Prozent-Regelung die Steuerlast?
von Dipl.-Vw. Günter Göbel, Würzburg
Mindern Kosten für Ihre Garage, in der Sie Ihren auch privat nutzbaren Dienstwagen abstellen, den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen.
Die BFH-Rechtsprechung zu selbst getragenen Kosten
Muss ein Arbeitnehmer bei einer Dienstwagenüberlassung KFZ-Kosten selbst tragen, kann das den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil mindern. Das hat der BFH mehrmals klargestellt. Das gilt z.B. für
- ein Nutzungsentgelt (BFH, Urteil vom 30.11.2016, Az. VI R 49/14),
- Kraftstoffkosten (BFH, Urteil vom 30.11.2016, Az. VI R 2/15),
- die teilweise Übernahme von Leasingraten (BFH, Urteil vom 15.02.2017, Az. VI R 50/15).19
“Quelle: WISO SSP 02/2021”