Wohnung wird von unterhaltsberechtigtem Kind bewohnt: Gilt das als begünstigte Selbstnutzung?
Liegt eine “Nutzung zu eigenen Wohnzwecken” im Sinne von § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG auch dann vor, wenn Sie einem Kind die Wohnung unentgeltlich überlassen, für das Sie zwar keinen Anspruch auf Kindergeld (mehr) haben, ihm gegenüber aber unterhaltsverpflichtet sind (z. B. Student, älter 25 Jahre). Mit dieser Frage muss sich der BFH im Revisionsverfahren mit dem Az. IX R 28/21 befassen. Stimmt der BFH der Auffassung der Eltern zu, würde das dazu führen, dass Eltern keinen Spekulationsgewinn versteuern müssen, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf der Wohnung oder des Hauses weniger als zehn Jahre vergangen sind und ein solches Kind in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf die Wohnung/das Haus genutzt hat. Das FG Niedersachsen hat sich in der Vorinstanz die andere Position vertreten: “Das Bestehen einer zivilrechtlichen Unterhaltspflicht reicht ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 EStG nicht für die Annahme einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EstG aus.
“Quelle: WISO SSP 02/2022”