Baukindergeld: Antwort auf 3 Praxisfragen zur neuen Eigenheimzulage
Seit dem 18.09.2018 können Familien mit Kindern unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Um möglichst viel Baukindergeld zu bekommen, ist ein _Mix aus Steuer- und Lebensplanung notwendig (SSP 10/2018, Seite 18). 3 Fragen harrten bisher zum neuen Baukindergeld einer Antwort. SSP hat sie der KfW entlockt.
Auch Großeltern können profitieren
Versorgen und betreuen Großeltern ihre Enkel überwiegend in ihrem Haushalt und haben dadurch einen Kindergeldanspruch, können sie statt der Eltern das Baukindergeld beantragen. Um vom Baukindergeld für 10 Jahre profitieren zu können, müssen die Großeltern also nachweisen, dass der oder die Enkel im neuen Eigenheim der Großeltern gemeldet sind und dass sie von der Familienkasse Kindergeld überwiesen bekommen.
Wichtig
Baukindergeld kann übrigens nur einmal für jedes Kind bezogen werden. Beantragen Großeltern das Baukindergeld für einen Enkel, ist es für die Eltern für alle Zeit tabu. Das gilt auch, wenn das Kind schon ab dem Folgejahr wieder bei den Eltern wohnt, und die Eltern Kindergeld bekommen. Bauen sie ein Eigenheim, bekommen sie für dieses Kind kein Baukindergeld.
Haushaltseinkommen: Kapitalerträge zählen nicht dazu
Baukindergeld erhalten Eltern nur, wenn das durchschnittliche Haushaltseinkommen im vorvorletzten und vorletzten Jahr vor Bezug des Eigenheims nicht über bestimmten Höchstgrenzen lag (1 Kind: 90.000 €; 2 Kinder: 105.000 € etc.)
Maßgeblich für das Haushaltseinkommen ist nur das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinne, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben außen vor. Und zwar deshalb, weil sie im zu versteuernden Einkommen im Steuerbescheid nicht auftauchen.
Baukindergeld ist unabhängig von der Größe der Immobilie
Suchen Sie in den Medien nach Informationen zum Baukindergeld, werden Sie auf Beiträge stoßen, dass Baukindergeld nur gezahlt wird, wenn das Eigenheim eine bestimmte Quadratmeterzahl nicht überschreitet. Das ist aber nicht korrekt. Die KfW hat SSP bestätigt, dass Baukindergeld unabhängig von der Größe des Eigenheims gewährt wird.