Auszahlung aus Aufbaukonto und Fünftel-Regelung
Bei der Kapitalisierung einer Direktzusage lässt sich die Fünftel-Regelung des § 34 EStG nutzen. Was passiert aber, wenn es parallel zum Plan aus Entgeltumwandlung (Aufbaukonto), der kapitalisiert wurde, einen arbeitgeberfinanzierten Plan gab (Basiskonto), bei dem das angesparte Versorgungsguthaben noch nicht zur Auszahlung gelangt ist? Das ist nicht schädlich für die Anwendung der Fünftel-Regelung für den kapitalisierten Betrag des Aufbaukontos, entschied jetzt der BFH.
“Quelle: WISO SSP 09/2021”