Ausgleichszahlungen beim Versorgungsausgleich: Das Finanzamt schaut jetzt ganz genau hin
Finanzämter werden ab sofort Ausgleichszahlungen beim Versorgungsausgleich intensiv in Augenschein nehmen. Schuld daran ist der Bundesrechnungshof. Er hat festgestellt, dass fehlerhafte Angaben der Steuerzahler und eine schludrige Bearbeitung in der Finanzverwaltung dafür gesorgt haben, dass zu hohe Sonderausgaben anerkannt worden sind.
Der Versorgungsausgleich und der Sonderausgabenabzug
Lassen sich Ehegatten scheiden, kommen zwei Arten des Versorgungsausgleichs in Frage. Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich (§§ 10–14 Versorgungsausgleichsgesetz [VersAusglG]) und der schuldrechtliche Versorgungsausgleich (§§ 20–22, 26 VersAusglG).