Ausbildungsfreibetrag
Der Ausbildungsfreibetrag wird von 924 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Abgedeckt werden elterliche Aufwendungen für in Berufsausbildung befindliche, auswärtig untergebrachte, volljährige Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.
Quelle: WISO 01/2023