Aufwendungen für homologe Befruchtung der gesunden Frau
Sind Aufwendungen für eine homologe künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation einer in Partnerschaft lebenden empfängnisfähige Frau, bei deren männlichem Partner krankheitsbedingte chromosomale Zeugungsrisiken bestehen, als außergewöhnliche Belastungen i. S. v. § 33 EStG zu berücksichtigen? Wenn ja, auch die vom Partner (im Rahmen des abgekürzten Zahlungsweges?)gezahlten Aufwendungen? Das FG Niedersachsen meint “ja”(Urteil vom 14.12.2021, Az. 6 K 20/21, Abruf-Nr. 227652). Das Finanzamt hat Revision eingelegt. Das Verfahren trägt beim BFH das Az. VI R 2/22.
“Quelle: WISO SSP 05/2022”