Arbeitszimmer in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Wer kann was abziehen?
Auch wenn nur ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft das Arbeitszimmer in der gemeinsam angemieteten Wohnung nutzt, kann er den vollen Werbungskostenabzug geltend machen, sofern er entsprechende Aufwendungen getragen hat. Das hat das FG Düsseldorf entschieden.
“Quelle: WISO SSP 11/2022”