Arbeitszimmer: Finanzgericht bejaht Abzug bei gesundheitsbedingten Einschränkungen
Ist ein Steuerzahler aus ärztlicher Sicht gehalten, an einzelnen Tagen von zu Hause aus zu arbeiten, um seine Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten, kann er Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen. Und zwar auch dann, wenn ihm an den betreffenden Tagen ein Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung stünde. Diese Auffassung vertritt das FG Berlin-Brandenburg (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.09.2022, Az. 5 K 5138/21, Abruf-Nr. 232878).
Quelle: WISO SSP 02/2023