Arbeitszimmer: Bei Bereitschaftsdienst winkt 1.250 Euro Abzug
Verfügt eine Oberamtsanwältin in den Büroräumen der Amtsanwaltschaft untertags über einen Arbeitsplatz , der ihr jedoch abends, nachts und an den Wochenenden nicht zur Verfügung steht, muss sie aber nachts sowie an Wochenenden telefonische Bereitschaftsdienste (im häuslichen Arbeitszimmer) leisten, so steht ihr in Höhe von 1.250 Euro ein Werbungskostenabzug zu. Das hat das FG Berlin-Brandenburg klargestellt.
Eigenheimverkauf: Gewinn trotz Arbeitszimmer steuerfrei
Der Gewinn aus dem Verkauf Ihres Eigenheims ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn Sie zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt haben. Das hat der BFH jetzt zu Ihren Gunsten entschieden.
“Quelle: WISO 09/2021”