Alleinerziehend: Wann liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor?
Alleinerziehende werden mit einem Freibetrag in § 24b EStG entlastet. Er ist am 01.01.2023 erhöht worden und beträgt jetzt 4.260 Euro fürs erste und 240 Euro für jedes weitere Kind. Das Kriterium “alleinstehend” ist nur erfüllt, wenn man keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet. Ist deshalb die Vermietung eines Zimmers an eine fremde volljährige Person schädlich, die weitere Räume der Wohnung mitbenutzen darf? Nein, meint das FG Berlin-Brandenburg.
Quelle: WISO SSP 05/2023