Abgeltung von Überstunden: Steuerfreie Corona-Prämie nutzbar?
In der Praxis ist die Frage aufgetaucht, ob man die Corona-Prämie nutzen kann, um damit einen Teil der Überstunden abzugelten, die der Mitarbeiter in der Vergangenheit geleistet hat. Die Antwort lautet „Es kommt darauf an“ . Sie lautet „Ja“, wenn vor dem 01.03.2020 kein Anspruch auf eine Vergütung von Überstunden bestand, also lediglich die Möglichkeit des Freizeitausgleichs gegeben war. Verzichtet der Arbeitnehmer zugunsten einer Corona-Prämie auf einen Freizeitausgleich von Überstunden bzw. werden die Überstunden gekürzt, ist das Kriterium „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erfüllt. So steht es auch in den BMF-FAQ „Corona“ (Steuern) vom 31.03.2021 → Abruf-Nr. 221858).
“Quelle: WISO SSP 06/2021”