Abgabe Steuererklärungen 2020: Weitere Fristverlängerung für beratene Fälle
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen ist per Gesetz schon auf den 31.05.2022 verschoben worden. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz soll die Frist um weitere drei Monate verlängert werden. Wird das Gesetz beschlossen, können beratene Steuerzahler ihre Steuererklärungen für das Jahr 2020 noch bis zum 31.08.2022 abgeben. Das BMF hat mit Schreiben vom 01.04.2022 (Az. IV A3 — S 0261/20/10001:016, Abruf-Nr. 228748) klargestellt, dass die Abgabe der Steuererklärung für 2020 nicht als verspätet gilt, auch wenn die Steuererklärungen nach Ablauf der aktuell geltenden Frist und bis zum Inkrafttreten des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beim Finanzamt eingehen. In dem Fall wird von einer Festsetzung von Verspätungszuschlägen abgesehen.
“Quelle: WISO SSP 05/2022”