Abfindung für Aufgabe eines Wohnrechts: Doch sofort abzugsfähig?
Auch ein Wohnrecht wird bisweilen aufgegeben bzw. abgelöst. Ist das der Fall, und der Eigentümer der Immobilie, also der Erbe, zahlt dem Wohnberechtigten eine Entschädigung für die Ablösung des dinglichen Wohnrechts, stellt sich folgende steuerliche Frage, wenn die Immobilie nach der Ablösung vermietet wird: Stellt die Abfindung nachträgliche Anschaffungskosten der Immobilie dar (mit der Folge, dass sie nur über die AfA abziehbar ist) oder handelt es sich um sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? Mit dieser Frage wird sich der BFH im Revisionsverfahren mit dem Az. IX R 9/21 befassen. Das FG Niedersachsen (Urteil vom 02.07.2020, Az. 2 K 228 /19) hatte die Zahlung als nachträgliche Anschaffungskosten gewertet.
“Quelle: WISO 09/2021”