§ 3 Nr. 26/26a EStG: Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag
Der in § 3 Nr. 26 EStG verankerte Übungsleiterfreibetrag ist zum 01.01.2021 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben worden, die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) von 720 Euro auf 840 Euro erhöht.
§ 3 Nr. 39 EStG: Vom Arbeitgeber gewährte Beteiligungen
Mit dem Fondsstandortgesetz ist der Freibetrag für unentgeltlich bzw. verbilligt vom Arbeitgeber erhaltene Vermögensbeteiligungen zum 01.07.2021 von 360 Euro auf 1.440 Euro angehoben worden. Da es sich um einen Jahresbetrag handelt, gilt der erhöhte Betrag auch für das erste Halbjahr 2021.
“Quelle: WISO SSP 01/2022”