Lohnsteuerhilfe im Ruhestand
Was ein Lohnsteuerhilfeverein für Rentner und Pensionäre tun kann
Der Ruhestand bedeutet nicht zwangsläufig, dass steuerliche Pflichten entfallen. Immer mehr Rentner werden steuerpflichtig und müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dies liegt unter anderem an Erhöhungen von Renten und Pensionen und daran, dass der steuerpflichtigen Anteil der Rente seit 2005 mehrfach gestiegen ist. Viele ältere Menschen empfinden das deutsche Steuerrecht jedoch als kompliziert und sind unsicher, welche Regelungen für sie gelten. Ein Lohnsteuerhilfeverein für Rentner kann hier wertvolle Unterstützung bieten, indem er bei der Steuererklärung hilft und dafür sorgt, dass alle möglichen Steuervorteile genutzt werden.
Wann sind Rentner steuerpflichtig?
Viele Rentner fragen sich, ob sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. Grundsätzlich gilt: Wenn die Gesamteinkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, ist eine Steuererklärung erforderlich. Der Grundfreibetrag betrug im Jahr 2024 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete. Überschreiten die jährlichen steuerpflichtigen Renteneinkünfte diese Grenzen, wird Einkommensteuer fällig.
Warum Rentner einen Lohnsteuerhilfeverein nutzen sollten
Die Mitgliedschaft in einem Steuerhilfeverein ist für alle Rentner sinnvoll, die steuerliche Pflichten erfüllen müssen. Eine professionelle Unterstützung in Steuerangelegenheiten lohnt sich vor allem deswegen, weil Sie dort eine kompetente Beratung von Steuerexperten erhalten, die stets über aktuelle Gesetzesänderungen informiert sind und genau wissen, welche Freibeträge und Sonderregelungen speziell für Sie gelten. Viele Menschen im Ruhestand wissen zum Beispiel nicht, welche Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerleistungen sie steuerlich geltend machen können. Die fachkundige Hilfe beugt Fehlern in der Steuererklärung vor, die sonst zu unnötigen Nachzahlungen oder Problemen mit dem Finanzamt führen könnten. Vor allem aber arbeiten Lohnsteuerhilfevereine, im Gegensatz zu Steuerberatern, mit einem festen, einkommensabhängigen Mitgliedsbeitrag und erheben somit keine zusätzlichen Steuerberatungskosten.
Welche Steuern müssen Rentner zahlen?
Nicht alle Renten sind steuerpflichtig. Entscheidend für die Rentenbesteuerung ist, aus welcher Quelle die Rente und eventuelle weitere Einnahmen stammen.
- Gesetzliche Rentenversicherung: Der steuerpflichtige Anteil steigt seit 2005 kontinuierlich an und beträgt für Neurentner im Jahr 2024 bereits 84 %.
- Betriebsrenten: Diese unterliegen der vollen Besteuerung, da sie aus unversteuertem Einkommen aufgebaut wurden.
- Private Rentenversicherungen: Diese werden je nach Art der Versicherung nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert.
- Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Nebeneinkünfte: Auch diese müssen in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden.
Welche Steuervergünstigungen können Rentner nutzen?
Ein Lohnsteuerhilfeverein hilft dabei, mögliche Steuervergünstigungen auszuschöpfen. Dazu gehört beispielsweise der Altersentlastungsbetrag, der für Personen über 64 Jahre mit zusätzlichen Einkünften wie Mieten oder Kapitalerträgen gilt. Auch außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- und Pflegekosten oder Ausgaben für Hilfsmittel können steuerlich berücksichtigt werden. Wer eine Haushaltshilfe oder einen Gärtner beschäftigt, kann im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen einen Teil der Kosten absetzen. Zusätzlich profitieren Rentner von der Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro, die bei höheren tatsächlichen Aufwendungen überschritten werden kann. Nicht zuletzt zählen Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu den Bereichen, in denen Steuervorteile genutzt werden können.
Lohnsteuerhilfeverein für Rentner – mit Arlob bestens beraten
Für viele Rentner ist die Steuererklärung eine lästige Pflicht. Doch mit der Unterstützung eines Vereins wie dem Arbeitnehmer-Lohnsteuerberatung Lohnsteuerhilfeverein e.V. (Arlob) kann sie einfach und stressfrei erledigt werden. Die Experten in der Beratungsstelle kümmern sich um die korrekte Berechnung und helfen dabei, Steuerersparnisse zu nutzen. Wer sich unsicher ist, ob er steuerpflichtig ist oder welche Freibeträge ihm zustehen, sollte nicht zögern, sich professionelle Hilfe zu holen. So bleibt mehr Zeit für den wohlverdienten Ruhestand – und möglicherweise auch mehr Geld im Portemonnaie.