Welche Aufwendungen Führungskräfte absetzen dürfen: Vom Geschenk bis zur Abschiedsfeier
Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Grummels, Hage
Mitarbeiter motivieren, das Unternehmen repräsentieren, Geschäftskontakte pflegen – die Aufgaben von Führungskräften unterscheiden sich von denen „normaler“ Arbeitnehmer. Darum haben Führungskräfte oft auch mehr Ausgaben im Job-Umfeld, z.B. für Geschenke an Geschäftspartner und Mitarbeiter.
Wann Geschenke für Geschäftspartner Werbungskosten sind
Dem Grundsatz in § 9 Abs. 1 EstG folgend müssen Geschenke, damit die Führungskraft sie als Werbungskosten abziehen kann, einen hinreichenden objektiven Veranlassungszusammenhang zu deren Einkünften haben. Diese Voraussetzung ist am einfachsten zu erfüllen, wenn die Führungskraft erfolgsabhängige Vergütungen, wie z.B. Umsatz- oder Gewinntantieme, erhält oder ihr Provisionen für abgeschlossene Aufträge zustehen.
Quelle: WISO SSP 08/2024