Ab 2024 gelten viel höhere Einkommensteuergrenzen
Damit das Finanzamt die Arbeitnehmer-Sparzulage festsetzt, ist eine feste Einkommensteuergrenze einzuhalten. Deshalb durfte das Einkommen für die Arbeitnehmer-Sparzulage in der Variante 1 (Bausparverträge etc.) bis 2023 maximal 17.900 Euro bzw. bei Ehegatten 35.800 Euro nicht übersteigen. Bei der Variante 2 (Produktivkapital, z.B. Aktien) lag die Grenze bei einem Einkommen von 20.000 bzw. 40.000 Euro (Ehegatten). Beide Grenzen sind 2024 vereinheitlicht und auf 40.000 bzw. 80.000 Euro (Ehegatten) angehoben worden. Deshalb profitieren ab 2024 auch Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen.
Quelle: WISO SSP 08/2024