Verpflegungsmehraufwand
Anhebung der Pauschalen § 9 Abs. 4a S. 3 Nr. 1 bis 3 EStG Wachstumschancengesetz
Die inländischen Verpflegungspauschalen sollen zum 01.01.2024 angehoben werden:
Für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, sollen 32 Euro statt 28 Euro gelten.
Für den An- oder Abreisetag sollen es jeweils 16 Euro statt bisher 14 Euro sein, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet.
16 Euro statt bisher 14 Euro sollen für jeden Kalendertag gelten, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als acht Stunden von seiner Wohnung und erst Tätigkeitsstätte abwesend ist.
“Quelle: WISO SSP 01/2024”