Lineare Gebäude — AfA erhöht
Der lineare AfA-Satz für neue Wohngebäude wird von zwei Prozent auf drei Prozent angehoben. § 7 abs. 4 S. 2 EStG, der es zulässt, dass die Gebäude-AfA in begründeten Ausnahmefällen nach der tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer bemessen wird, sollte entfallen. Von diesem Vorhaben hat der Gesetzgeber Abstand genommen.
Quelle: WISO SSP 01/2023