Arbeitszimmer in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Positives FG-Urteil ist rechtskräftig geworden
Auch wenn nur ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft das Arbeitszimmer in der gemeinsam angemieteten Wohnung nutzt, kann er den vollen Werbungskostenabzug geltend machen, sofern er entsprechende Aufwendungen getragen hat. Das hat das FG Düsseldorf entschieden (FG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2022, Az. 3 K 2483/20 E, Abruf-Nr. 231542). Die Entscheidung ist rechtskräftig geworden. Das Revisionsverfahren wurde nach Rücknahme der Revision eingestellt (BFH, Beschluss vom 19.10.2022, Az. VI R 17/22). Mehr zum Thema lesen Sie im SSP-Beitrag “Arbeitszimmer in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Wer kann was abziehen?”, Ausgabe 11/2022, Seite 12 -> Abruf-Nr. 48628510.
Quelle: WISO SSP 12/2022