BFH: Auch kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei teilentgeltlicher Dienstwagenüberlassung
Nutzt der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitsgeber auch nur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Fahrzeug für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, so scheidet ein Werbungskostenabzug aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer ein Nutzungsentgelt leisten oder individuelle Kfz-Kosten tragen muss. Diese Ansicht des FG Niedersachsen hat nun auch der BFH bestätigt (BFH, Urteil vom 04.08.2022, Az. VI R 35/20, Abruf-Nr. 231503).
“Quelle: WISO SSP 11/2022”