Mietvertrag mit Angehörigen: Das “Spitzboden-Problem”
Ein Mietvertrag zwischen Angehörigen ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn ein Spitzboden (Nutzfläche) dort nicht erwähnt ist. Der Fremdvergleich ist trotzdem eingehalten, weil solche Nutzflächen auch in Mietverträgen mit fremden Dritten gelegentlich nicht eigens erwähnt werden, weil für sie keine vollwertige Kaltmiete wie für Aufenthaltsräume verlangt werden kann. Das hat das FG Berlin-Brandenburg klargestellt.
“Quelle: WISO SSP 10/2022”