Beim BFH: Kosten für Müllabfuhr und Abwasser absetzbar?
Sind Aufwendungen für Müllabfuhr und Abwasserbeseitigung als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2, 4 EStG steuermindernd zu berücksichtigen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Münster hat die Absetzbarkeit in der Vorinstanz verneint.
Das FG begründet das vor allem damit, dass die im Zusammenhang mit der Entsorgung von Müll und Abwasser erbrachten Dienstleistungen
- typischerweise nicht von Haushaltsangerhörigen erledigt und
- auch überwiegend nicht im räumlich-funktionalen Bereich des Haushalts, sondern außerhalb erbracht werden.
Das FG hat aber die Revision zugelassen, “da soweit ersichtlich, bisher keine höchstrichterliche Entscheidung zur Frage der Abzugsfähigkeit von Gebühren für die Entsorgung von Abwasser und Müll nach § 35a EStG vorliegt und die Rechtsfrage für eine Vielzahl von Haushalten von Bedeuten sein kann”.
“Quelle: WISO SSP 05/2022”