Freibetrag für Alleinerziehende und Abzug von Kinderbetreuungskosten beim Wechselmodell
von Dipl.-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg
Der BFH muss sich damit befassen, wem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG beim “Wechselmodell” zusteht und ob in diesem Fall ein Elternteil auch schon deshalb Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG geltend machen kann, wenn er dem anderen seine Hälfte des Kindergelds überlassen hat. Das FG Thüringen hat in beiden Fällen “Nein” gesagt.
“Quelle: WISO SSP 03/2022”