So setzen Eltern die Kosten einer Tagesmutter steuerlich ab
Beauftragen Sie als Eltern eine Tagesmutter mit der Betreuung Ihrer Kinder, entstehen Ihnen abhängig vom Alter des Kindes, der Betreuungsregion und Ihrem Einkommen Kosten. Diese Kosten können Sie steuerlich als Sonderausgabe geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Abzugsfähig sind 2/3 der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro je Kind. Die Eintragung erfolgt auf der Anlage Kind ab der Zeile 73.
Voraussetzung ist, dass das betreute Kind zu Ihrem Haushalt gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei älteren Kindern ist ein Abzug möglich, wenn diese wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Zudem müssen Sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten und diese überwiesen haben (Barzahlungen werden nicht anerkannt). Weitere Informationen finden Sie im BMF-Schreiben vom 14.03.2012(Az. IV C 4 — S 2221/07/0012 :012, Abruf-Nr. 121317).
“Quelle: WISO SSP 11/2021”