Unfallentschädigung für entgangenen Arbeitslohn: Steuerbar?
Ein Leser fragt: Die Versicherung des Unfallverursachers leistet Entschädigungszahlungen für entgangenen Arbeitslohn. Die Zahlungen werden als Einkünfte im Sinne des § 19 EStG versteuert ( § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG). Nun erstattet die Versicherung auch die darauf entfallende Steuerzahlung. Muss diese Zahlung ebenfalls versteuert werden? Wenn ja, wo?
“Quelle: WISO SSP 11/2021”