Zinssatz des Finanzamts ist verfassungswidrig: Das sind die Folgen der BVerfG-Entscheidung
von Dipl.-Finanzamt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
Endlich hat das BVerfG entschieden und die von der Finanzverwaltung praktizierte Verzinsung von Steuerzahlungen als verfassungswidrig eingestuft. Der Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat (Sechs Prozent pro Jahr!) sei spätestens ab dem Jahr 2014 “evident realitätsfern”. Dennoch darf das Finanzamt die Zinsen bis einschließl. 2018 wie bisher berechnen. Erst ab dem Jahr 2019 wurde der Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet. SSP erläutert Ihnen die wichtigsten Urteilsgründe und zeigt, was das Urteil in der Praxis bedeutet und wie es weiter geht.
“Quelle: WISO SSP 09/2021”