Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistung
Übernehmen Sie Pflegeaufwendungen für einen Angehörigen oder Bekannten, können Sie dafür eine Steuerermäßigung nach § 35a EstG beantragen (BMF, Schreiben vom 09.11.2016, Az. IV C 8 — S 2296 b/07/10003:008, Abruf-Nr. 190166, Rz. 13). Soweit die Aufwendungen zugleich unter § 33 EStG fallen, ist jedoch kein Doppelabzug möglich. Haben sich die Aufwendungen bereits nach § 33 EstG ausgewirkt, ist keine weitere Steuerermäßigung möglich.
“Quelle: WISO SSP 08/2021”