Renovierung eines Baudenkmals: Für Abzug nach § 10f EStG unbedingt an die Formalien denken
Sieht die Denkmalsatzung vor, dass der Steuerzahler mit der Denkmalbehörde eine Baumaßnahme im Vorfeld abstimmen muss, ist das auch für den Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG maßgebend. Und ist das Denkmal in Frankreich belegen, muss man die Vorgaben der dortigen Behörden beachten. Das hat das FG Baden-Württemberg einem Steuerzahler ins Stammbuch geschrieben, der für die Renovierung eines denkmalgeschützten Gebäudes 370.112,39 Euro aufgewendet hatte (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.2021, Az. 3 K 1948/18, Abruf-Nr. 222743). Der Sonderausgabenabzug blieb ihm verwehrt, auch wenn die Behörde die Maßnahme im Nachhinein abgesegnet hatte. Seine letzte Hoffnung ist jetzt der BFH. Bei ihm ist die Revision unter dem Az. XR 4/21 abhängig.
“Quelle: WISO SSP 08/2021”