Erhaltungsaufwand optimal absetzen: Das gibt es Neues zur Verteilung nach §82b EStDV
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
Bei vermieteten Objekten fallen immer mal wieder Erhaltungsaufwendungen an. Wer diese sofort in voller Höhe als Werbungskosten geltend macht, verspielt oft einen lukrativen Steuervorteil. Denn es ist auch zulässig, die Aufwendungen auf mehrere Jahre zu verteilen. SSP stellt Ihnen die Voraussetzungen einer Verteilung nach §82b EStDV vor, zeigt Ihnen, wie Sie diese für sich optimieren und macht Sie mit der neuesten § 82b- Rechtsprechnung des BFH vertraut.
“Quelle: WISO SSP 07/2021”