BMF klärt auf: In diesen Fällen sind Gutscheine begünstigter Sachlohn
Sachbezüge sind bis zur Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Seit dem 01.01.2020 gilt eine Neuregelung für Gutscheine, zweckgebundene Geldleistungen und Geldkarten. Diese hat in der Praxis für große Verunsicherung gesorgt. Es geht immer um die Frage: Wann sind Gutscheine und ähnliche Dinge lohnsteuerpflichtiger Barlohn oder begünstigter Sachlohn? Jetzt hat das BMF reagiert und anhand von zahlreichen Beispielen Zweifelsfragen beantwortet (BMF, Schreiben vom 13.04.2021. Az. IV C 5 — S 2334/19/10007 :002, Abruf-Nr. 221759).
“Quelle: WISO SSP 05/2021”