Home-Office-Pauschale: Können auch Vermieter fünf Euro pro Tag absetzen?
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Heidenau
Home-Office ist das “Thema der Corona Stunde”. In den Jahren 2020 und 2021 werden Steuerzahler, die kein häusliches Arbeitszimmer geltend machen können, vom Gesetzgeber insoweit gefördert, dass sie je Home-Office-Tag fünf Euro pauschal als Werbungskosten geltend machen können. In der Praxis stellt sich die Frage, ob auch Vermieter, denen das Finanzamt kein häusliches Arbeitszimmer anerkennt, die Home-Office-Pauschale setzen können.
Aufteilung bei anderen Home-Office-Tätigkeiten
Der Höchstbetrag der Pauschale von 600 Euro pro Kalenderjahr bezieht sich auf Ihre gesamte betriebliche und berufliche Betätigung. Wird die Pauschale von Ihnen bereits (ggf. teilweise) bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder aus einer selbstständigen Betätigung aufgebracht, steht nur noch der Restbetrag für den Abzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zur Verfügung.
“Quelle: WISO SSP 04/2021”