Steuererklärung 2020: So mindern Berufskraftfahrer ihre Steuerlast
von Dipl.- Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
Grundsatz: Aufwendige Einzelbelegsammlung
Wenn Sie als Berufskraftfahrer im Fahrzeug oder Lkw übernachten, entstehen Ihnen bei mehrtägigen beruflichen Fahrten diverse Mehraufwendungen wie
- Gebühren für die Benutzung sanitärer Einrichtungen (Toilette/Dusche),
- die Reinigung der Schlafkabine (z.B. Bettwäsche) oder
- Park- und Abstellgebühren auf Raststätten und Autohöfen.
Bis 2019 mussten Sie diese Aufwendungen dem Finanzamt nachweisen. Das war eine mühselige Arbeit, bei der jeder einzelne Kassenbon etc. aufbewahrt und für die Steuererklärung addiert werden musste. Oft lag der ermittelte Betrag jedoch unterhalb der tatsächlichen Aufwendungen. Denn es war keine Seltenheit, dass Belege verloren gingen, nicht ausgegeben oder versehentlich nicht mitgenommen wurden. Eine Pauschale konnten Sie nicht geltend machen (BFH, Urteil vom 28.03.2012, Az. VI R 48/11, Abruf-Nr. 121662).
“Quelle: WISO SSP 02/2021”