BFH: Rettungswache ist erste Tätigkeitsstätte des Rettungsassistenten
Die Rettungswache, der ein Rettungsassistent zugeordnet ist, ist dessen erste Tätigkeitsstätte, wenn er dort arbeitstäglich vor dem Einsatz auf dem Fahrzeug vorbereitende Tätigkeiten vornimmt. Das kann z.B. sein die Überprüfung des Rettungsfahrzeuges in Bezug auf Sauberkeit und ordnungsgemäße Bestückung mit Medikamenten und sonstigem (Verbrauchs-)Material, im Bedarfsfall die Reinigung sowie Bestückung des Fahrzeugs mit fehlenden Medikamenten und (Verbrauchs-)Material (BFH, Urteil vom 30.09.2020, Az. VI R 11/19, Abruf-Nr. 219779).
Quelle: WISO SSP 02/2021