Unfall auf dem Weg zur Arbeit: BFH klärt Werbungskostenabzug
Erleidet ein Steuerzahler auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er zumindest die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Diese werden- im Gegensatz zu z.B. Reparaturkosten — nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst. Das hat der BFH entschieden, die Finanzverwaltung sieht es aber immer noch steuerzahlerfreundlicher.
Quelle: WISO SSP 05/2020