Doppelter Haushalt: Kriterium “Beteiligung an den Kosten der Lebensführung” bei Einmalzahlung erfüllt?
Sind die Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung ab 2014 auch dann erfüllt, wenn der Ledige einmalige oder außergewöhnliche Kostenbeiträge beisteuert? Mit dieser Frage muss sich der BFH im Revisionsverfahren mit dem Az. VI R 39/19 befassen. Das FG Niedersachsen hat in der Vorinstanz die steuerzahlerfreundliche Auffassung vertreten, dass weder aus dem Gesetz noch aus dessen Begründung hervorgehe, dass eine “finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung” nur dann gegeben sei, wenn diese laufend erfolge (FG Niedersachsen, Urteil vom 18.09.2019, Az. 9 K 209/18, Abruf-Nr. 213702).
Quelle: WISO SSP 02/2020