Unterhalt an Kinder im Kosovo: Vergebliche Jobsuche nachweisen
Unterhaltszahlungen an ein volljähriges Kind im Kosovo sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn der Unterhaltsleistende konkret darlegt, welche vergebliche Anstrengungen das Kind unternommen hat, Arbeit zu finden. Dass die Arbeitslosigkeit im Kosovo bekanntermaßen sehr hoch ist, berechtigt nicht, geringere Anforderungen an den Nachweis zu stellen, dass das Kind seiner Erwerbsobliegenheit vollumfänglich nachgekommen ist. Das hat das FG Rheinland-Pfalz klargestellt.
Quelle: WISO SteuerBrief 12/2015