Betreutes Wohnen — Notrufsystem
Aufwendungen für ein Notrufsystem beim betreuten Wohnen in einer Seniorenresidenz stellen haushaltsnahe Dienstleistungen dar, für die es eine Steueranrechnung nach § 35a EStG gibt. Das hat der BFH klargestellt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2016