Mindert eine Versicherungsleistung die Steueranrechnung?
Beauftragen Sie einen Handwerker damit, Schäden in Ihrem Privathaushalt zu beseitigen, und erstattet Ihnen eine Versicherung Ihre Ausgaben, sind Sie unter dem Strich wirtschaftlich nicht belastet. Ergo dürfen die Finanzämter die Steueranrechnung für solche Handwerkerleistungen versagen. Diese Auffassung vertritt auch das FG Münster (Urteil vom 06.04.2016; Az. 13 K 136/15 E).
Quelle: WISO SSP Ausgabe 07/2016