Abbruchkosten eines Gebäudes: So werden sie steuerlich behandelt
Wird ein noch nicht vollständig abgeschriebenes Gebäude abgerissen, um ein neues Gebäude zu errichten, das vermietet oder betrieblich genutzt wird, stellen Abbruchkosten und Rest-Abschreibung Herstellungskosten des neuen Gebäudes dar. Das gilt auch bei einer als anschaffungsähnlicher Vorgang zu wertenden Einlage eines bebauten Grundstücks in ein Betriebsvermögen (FG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2016, Az. 10 K 2708/15, Abruf-Nr. 185756).
Quelle: WISO SSP Ausgabe 06/2016