Überlegungen für Patchworkfamilien bei Riester-Zulage
Wenn “Patchwork-Partner” mit jeweils eigenen Kindern heiraten, profitieren sie neben der Zusammenveranlagung auch bei der Riester-Zulage. Ist ein Ehegatte nicht zulagenberechtigt, der andere als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehemr aber schon, bekommt der bisher nicht begünstigte Ehegatte einen abgeleiteten Riester-Zulagenanspruch (§ 79 S. 2 EStG). Die mitgebrachten Kinder der beiden Partner können wieder das Zünglein an der Waage sein, um die staatliche Förderung optimal auszuschöpfen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 06/2016