Musterprozess beim BFH: Verkauf und Ankauf von Aktien am selben Tag steuerlich unzulässig?
Wurden Aktien am selben tag an- und verkauft, war das bis Ende 2008 bei der Ermittlung eines privaten Veräußerungsegschäfts zulässig (Spekulationsverlust bei Verkauf vor Ablauf der Einjahresfrist — BFH, Urteil vom 25.08.2009, Az. IX R 60/07, Abruf-Nr. 093494). Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg stellt es aber einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn unentgeltlich erworbene Aktienbezugsrechte am selben Tag verkauft und wieder gekauft werden, um für eine spätere Veräußerung Anschaffungskosten zu generieren, wenn der Kurs der Aktien bei Verkauf und Ankauf identisch war (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2015, Az. 8 K 2978/13). Ob das FG mit seiner fragwürdigen Auffassung Recht hat, muss nun der BFH klären (Az. IX R 5/16).
Quelle: WISO SSP Ausgabe 09/2016