Kindergeld: Schmerzensgeldrente bei behindertem Kind nicht zu berücksichtigen
Ist ein behindertes Kind außerstande, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, bekommen Eltern auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld. Bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind über hinreichend finanzielle Mittel zur Bestreitung seines persönlichen Unterhalts verfügt, ist eine Schmerzensgeldrente grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 13.04.2016, Az. III R 28/15, abruf-Nr. 186749).
Quelle: WISO SSP Ausgabe 09/2016