Au-pair: 8,6 Wochenstunden umfassender Sprachkurs zu wenig
Eltern von Kindern, die sich im Ausland als Au-pair aufhalten, erhalten nur dann noch Kindergeld, wenn das Kind einen Sprachkurs belegt, der mindestens zehn Stunden pro Woche umfasst. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Sprachunterrichts zählt nicht zu den Stunden, entschied jetzt der BFH.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 10/2016