Hausverkauf in Raten an Kinder: Gegen Zinsbesteuerung wehren
Verkaufen Eltern ihrem Nachwuchs eine Immobilie in Raten, darf das Finanzamt unterstellen, dass es sich bei der Kaufpreisstundung um ein verzinsliches Darlehen der Eltern handelt. In den Kaufpreisraten steckt demnach ein Zinsanteil, den die Eltern versteuern müssen. Und zwar selbst dann, wenn überhaupt keine Darlehensvereinbarung getroffen wurde, entschied jetzt der elfte Senat des FG Düsseldorf.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 05/2017