Arbeitszimmer an zwei Wohnsitzen: Mit BFH-Entscheidung richtig umgehen
Nutzen Sie an zwei Wohnsitzen jeweils ein häusliches Arbeitszimmer, weil Sie keinen anderen Arbeitsplatz haben, können Sie den Höchstbetrag von 1.250 € nur einmal als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehen. Das hat der BFH entschieden. SSP stellt Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten vor, um dieser unbefriedigenden Gemengelage zu entgehen und sich einen höheren Kostenabzug zu sichern.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 09/2017