Rentenzahlungen aus altem Vertrag mit Kapitalwahlrecht: BFH klärt Besteuerungsregeln
Rentenzahlungen aus einer vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen, begünstigten privaten Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht führen zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Sie sind steuerfrei, soweit die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben inkl. der Überschussanteile nicht übersteigt (BFH, Urteil vom 01.07.2021, Az. VIII R 4/18, Abruf-Nr. 225107).
“Quelle: WISO SSP 11/2021”