Prepaid-Kreditkartenmodell: Das sagt die Finanzverwaltung
Das Modell in Kurzform
Ein Arbeitnehmer bekommt statt einer freiwilligen Sonderzahlung vom Arbeitgeber eine Prepaid-Kreditkarte. Mit dieser kann er sich bei Partnern Waren und Dienstleistungen kaufen. Das Guthaben ist steuerfrei, weil der Arbeitgeber die Steuer nach § 37b EStG übernimmt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2018